Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich / Vertragsabschluss

  1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Vertragsinhalt

  1. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferterminen, Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.
  2. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrags sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Darüber hinaus wird eine Streichung der Aufträge nicht vorgenommen.

III. Lieferung

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Handelsniederlassung des Verkäufers. Die Versandkosten trägt der Käufer
  2. Verpackung wird nur berechnet, wenn vom Käufer eine Spezialverpackung gewünscht wird.
  3. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

IV. Nachlieferung

  1. Die vereinbaren Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nur annähernd. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von längstens 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferfrist nicht äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
  2. Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird vom dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben eingeht.
  3. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Ersatz des entgangenen Gewinns kann der Käufer in keinem Fall verlangen.

V. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto. Das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum. Zahlungen sind per Banküberweisung oder Scheckzahlung zu tätigen. Wechsel werden nicht angenommen.

VI. Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiscont berechnet.
  2. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
  3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren blieben bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.

VIII. Beanstandungen / Gewährleistungen

  1. Beanstandungen sind nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
  2. Rücksendungen sind vorher anzukündigen und der Versand ist frei Haus vorzunehmen. Das Porto wird bei berechtigten Beanstandungen erstattet.
  3. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.
  4. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mängelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Tagen nach Rücksendung der Ware.
  5. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrages.
  6. Jeder Kunde ist verpflichtet vor Entgegennahme der Ware, selbst zu prüfen, ob Rechte anderer (Patentrechte, Gebrauchsmuster und dgl.) verletzt werden. Bei Vorliegen eines solchen Sachverhaltes sind keine Ansprüche gegen den Verkäufer gegeben.

IX. Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.
  2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

ARECO GmbH